RKN Haushaltshilfe in Ihrer Nähe

Wir begleiten und unterstützen Sie mit haushaltsnahen Dienstleistungen- insbesondere auch in Situationen, die Sie nicht mehr selbstständig bewältigen können.

Weniger Aufgaben für Sie im Haushalt, bedeutet mehr Freizeit für Sie im Alltag. Und genau da kommen wir für Sie ins Spiel: Wir passen unser Angebot ganz nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen an.

Bei vorhandener Pflegeeinstufung haben Sie Anrecht auf unsere Entlastungangebote.

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 125 Euro monatlich, die Ihnen Ihre Pflegekasse zahlt. Diese sogenannte Entlastungsleistung ist für haushaltsnahe Dienstleistungen vorgesehen – etwa die Reinigung der Wohnung, einen Einkaufsservice, die Begleitung außer Haus und vieles mehr.

Wir sind für Sie da.

Martina Wilbert (hinten) und Sanda Schmidt (vorn) in der Zentrale der RKN-Haushaltshilfe stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Sie können auch über den Kontakt der jeweiligen Standorte an uns herantreten. Für mehr Kontaktinformationen besuchen Sie die nachfolgenden Seiten. 

Unsere Dienstleistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen

Wohnung reinigen
Wäsche waschen, bügeln
Bett herrichten, frisch beziehen
Müll entsorgen
Einkaufen, Kochen und Backen
Pflanzen pflegen
Botengänge zur Post

Betreuungsleistungen

Gestaltung der Freizeit – Unterstützung bei Hobby und Spiel
Zusammen Musik hören, Karten schreiben, Spielen, Singen
Begleitung bei Spaziergängen in der näheren Umgebung
Begleitung zum Friedhof / Arzt / Wochenmarkt
Gemeinsam ein Cafe oder Mittagstisch besuchen
Förderung von Kontaktmöglichkeiten im nahen Umfeld

Ihre Vorteile bei uns

Erstgespräch
und Beratung vor Ort

Kapazitäten
für Sie verfügbar

Abrechnung
direkt mit Ihrer Kasse
(100 % Kostenübernahme)

Verfügbarkeit
sogar kurzfristig möglich.

Geschultes Personal
sichergestellt durch laufende Weiterbildungen

Keine Vertragslaufzeit
jederzeit kündbar!

Qualitätssicherung
durch Gespräche im Team und Feedback von Kunden

Beantragungshilfe
für die Förderung und Abrechnung mit der Kasse.

Jetzt neu: RKN Pflegeberatung

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Beratungsleistung

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?

Bei Pflegebedürftigkeit

Sollten Sie pflegebedürftig sein, können Sie bereits ab Pflegegrad 1 Leistungen Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen. Und zwar zu 100% der Kosten! Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei der Beantragung.

Bei Schwangerschaft

100% Übernahme durch Ihre Krankenkasse
Wir übernehmen die Beantragung für Sie!
direkte Abrechnung mit der Kasse
kostenlose Haushaltshilfe erhalten

Bei Operationen / Krankheit

90 % Übernahme durch Ihre Krankenkasse
Wir übernehmen die Beantragung für Sie!
direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
geschulte Haushaltshilfe erhalten

Jeder Haushalt

Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad
Mehr Zeit für SIe
Mehr Zeit für Familie
geschulte Haushaltshilfe erhalten

Unser gemeinsamer Plan zu Ihrer Haushaltshilfe

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Wir beraten Sie in einem persönlichem Gespräch, welche Hilfe Sie explizit benötigen und passen das Angebot an Ihre speziellen Bedürfnisse an.

Kundenmeinungen

Sozial aktiv

Instagram

Kontakt

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Dein Name
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Email *
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Ihre Nachricht *
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.

Unser Newsletter

Immer informiert bleiben mit unserem kostenlosen Newsletter.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.